Zitat:
Zitat von AcKra
Das, was man unter FRISCHKLEBEN versteht, ist natürlich verboten
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ist es immer noch nicht! "Kleber mit leicht flüchtigen Lösungsmitteln" ist verboten. auch wenn ihr es euch so hindreht wie ihr wollt, kann ich meinen belag noch frisch kleben sofern kein lösungsmittel im kleber ist. wenn damit ein frischklebeeffekt erzeugt wird, darf ich auch in deinem sprachgebrauch weiterhin frischkleben.
und wenn du es noch 100 mal behauptest, ist diese aussage immer noch faktisch falsch.