Zitat:
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Zitat von Joachim Voigt
He Leute,
bleibt sachlich.
1. Frag nach, wer nominiert wurde und nach welchen Kriterien.
Danach geht es weiter.
Oder wogegen willst Du Einspruch einlegen? Das jemand hier dummes Zeug behauptet? Diesen Einspruch fände ich gut, aber ich fürchte das meinst Du nicht.
Viele Grüße
Joachim
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Sie kann doch Einspruch gegen eine Entscheidung einlegen.
In einem Verband gibt es dieses Mittel. Und das ist gut so !
Wenn man sich ungerecht behandelt fühlt, muss man sich dagegen wehren.
Sollte sich allerdings herausstellen, dass nur wenige Plätze zur Verfügung stehen, was ich mir nicht vorstellen kann, macht ein Einspruch wenig Sinn.
Wenn es 10 Plätze sind, bzw. 9, denn ich kann mir nicht vorstellen dass K. Silbereisen SW-Meisterschaften spielt, muss K. Wahl dabei sein. Sollten es weniger sein, kann man drüber streiten.
Viele Grüße