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AW: Spieler mit Duldung (Aufenthaltsrecht) spielberechtigt?
Obwohl ich sicher kein Spezialist im Ausländerrecht bin, gehe ich davon aus, dass sich auch "geduldete" Ausländer in irgendeiner Form ausweisen können bzw. müssen (z.B. im Fall von Polizeikontrollen). Wenn hier möglicherweise kein Personalausweis oder Reisepass vorgesehen ist, dann gibt es mit Sicherheit irgendeine andere Form des Identitäts-Nachweises, díe ggf. bei Wettkämpfen herangezogen werden kann.
Und nur darum geht es ja: Der Spieler muss seine Identität nachweisen können. Es muss sichergestellt sein, dass er sich nicht unter verschiedenen Namen in diversen Mannschaften bzw. Ligen oder - im Einzelsport - in verschiedenen Alters- oder Leistungsklassen tummeln kann.
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