Zitat:
Zitat von Porthos
Obwohl ich sicher kein Spezialist im Ausländerrecht bin, gehe ich davon aus, dass sich auch "geduldete" Ausländer in irgendeiner Form ausweisen können bzw. müssen (z.B. im Fall von Polizeikontrollen). Wenn hier möglicherweise kein Personalausweis oder Reisepass vorgesehen ist, dann gibt es mit Sicherheit irgendeine andere Form des Identitäts-Nachweises, díe ggf. bei Wettkämpfen herangezogen werden kann.
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ein ausländer, der in deutschland einen asylantrag stellt, welcher abgelehnt wird, erhält eine duldung, wenn die abschiebung nicht vollziehbar ist. das ist meistens dann der fall, wenn die identität nicht geklärt werden kann. darum besitzen diese leute auch keinen pass. die personalien, die in der duldung stehen, basieren auf eigenen angaben des inhabers und genügen daher nicht der ausweispflicht.