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Königlich pfälzisches Amtsgericht
aus dem Urteil SpA2 12/13 des Spruchausschusses des PTTV vom 10.4.:
"Die Handlung an sich stellte eine nonverbale Beleidigung dar und war ohne Zweifel ein gravierend unsportliches Verhalten, da Beleidigungen in einem diametralen Gegensatz zu den Idealen des Sports stehen und sich somit ausschließen.
Nach Aussagen der Zeugen hatte der Spieler des Ef.s mit beiden in den Hosentaschen gesteckten Händen sein Genital gepackt und dabei die Hosen nach oben gezogen. Es ist letztlich unerheblich, ob es möglich gewesen wäre die Hose noch weiter hochzuziehen. Entscheidend ist der damit geweckte Anschein und die damit allegorisch ausgedrückte Aussage. Diese entspricht nämlich der des sogenannten „Stinkefingers“, allerdings in einer weitaus derberen und vulgären Form. Diese Wertung wird dadurch bestärkt, dass ein Zeuge ausgesagt hatte die Bewegungen und Gesten hätten den Anschein erweckt, der Spieler wolle eine Masturbation darstellen. Für den Spruchausschuss besteht kein Anlass an der Zeugenaussage zu zweifeln. Zwar waren die vom Ef. benannten Zeugen und Mannschaftskameraden sichtlich bemüht, die Handlung zu bagatellisieren. Bei der persönlichen Befragung durch den Spruchausschuss und der Bitte die Szene zu imitieren, konnten auch sie nicht vermeiden das Ganze obszön wirken zu lassen. Beide hatte ihre Hände nicht nur in den Hosen vergraben, sondern rüttelten mit diesen oder Fäusten die Taschen von innen. Ferner waren die Knie und der Oberkörper leicht gebeugt, so dass man als gegenüberstehender oder sitzender Betrachter einen ähnlichen Eindruck bekommen musste wie der oben erwähnte Zeuge."
kann für sich stehen... :-)
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