Sich bei sowas mit Regelkunde auseinanderzusetzen ist echt albern. Neuer Schläger in die HAnd und weiter gehts.
Glücklicherweise sehen das auch die Regeln vor:
Schlägerwurf
Mit einem Schlägerwurf kann noch keine Absicht auf Zerstörung des Schlägers unterstellt werden. Damit ist ein Austauschen eines zerbrochenen Schlägers zulässig.
Die Auslegung des RSR aus dem Jahr 2000 wird bestätigt, ebenso das Schiedsrichter 1x1, Seite 81.(SR-Rundschreiben 2/2008)
Wenn man schon auf sowas pocht sollte man dann auch die Regeln kennen. Oder aber danach einfach ein Bier mehr trinken.
Steht hier (das mit den Regeln, nicht dem Bier):
http://www.httv.de/media/000/Schieds...Sept._2011.pdf
Und bitte fangt nicht an zu diskutieren ab gegen das Bein hauen mehr Absicht der totalen, vorsätzlichen Zerstörung beinhaltet als das Werfen.