Zitat:
Zitat von Jaskula
Wie ist denn der Antrag formuliert ?
"Der Kreisvorstand beantrgt die Enführung ... " oder
"Der Kreisvorstand beantragt die Beibehaltung ... "
Das macht m.E. einen gewaltigen Unterschied, ob man etwas ablehnen muss oder abnicken, gerade bei wenig Informierten.
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Du traust den Vereinsvertretern recht wenig zu. Wenn jemand da ist, der nicht weiß welches Handzeichen, welche Konsequenzen hat, ist der sendende Verein selber schuld.
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Und was nützt mir das, wenn mein Verein im Sinne seiner Mitglieder abstimmt, die Hälfte aller Vereine aber ihre Mitglieder gar nicht befragen ?
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Woher weißt Du das? Der Abteilungsleiter geht zu dem Kreistag (oder bevollmächtigt schriftlich einen Vertreter). Wenn mein Abteilungsleiter nicht in meinem Sinne handelt (auch bei der Wahl eines Vertreters), dann ist dies wohl der falsche Abteilungsleiter für mich. Wenn mir das ganze Prozedere der Entscheidungsfindung nicht passt, ist der HTTV vielleicht der falsche Verband für mich oder ich muss versuchen dies innerhalb des Verbands zu ändern.
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Genau dieser Schluss, dass die Abstimmung auch nur im Entferntesten etwas mit Mehrheitsmeinung der Spieler zu tun hat, ist m.E. völlig unzulässig.
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Das ist allerdings die Annahme, die der Satzung des HTTV im Bezug auf den Kreistag zugrunde liegt. Diese Satzung hast Du akzeptiert (oder Deine Eltern als Vertreter Deiner Interessen), als Du in Deinen TT Verein eingetreten bist. Hat es Dich bis jetzt interessiert? Hast Du sie - jetzt wo es Dich interessiert - gelesen?