Zitat:
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Zitat von Prinzessin81
@Pinguin
Das Kürzel dahinter hat auch schon von mir bezeichnete Probleme-> Beispiel: Es ist ja ein C8 deutlich zugelassen. Jetzt produziert DHS nen Belag C8-XY mit ner Aspect Ratio jenseits der Regel. und dann???? Nach deiner Regelung erlaubt.
Auch könnten dann alle Hersteller einen Belag zulassen (Beispiel Sriver) und alle anderen (auch total unterschiedliche) mit zusätzen versehen: FX, EL, GTI, 16V usw und bräuchten nur für einen Lizenzen zahlen.
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Da ist die ITTF gefragt dem einen Riegel vorzuschieben.
Der erste von dir geschilderte Fall ist ja schon fast versuchter Betrug gegenüber der ITTF. Da könnte die ITTF im Gegenzug allen Belägen des Hestellers die Zulassung entziehen - wenn das mal angedroht würde, würde sich wohl jeder Hersteller 3x überlegen, ob er das riskiert...
Und zum anderen Fall: Bei dieser Zusatz-Regelung geht es ja nicht darum einen völlig anderen Belag zu benennen. Ich denke dieses D13-xxx was du beim Sriver findest ist einfach ein Regionalcode (=geht nach Europa o.ä.) oder ein Herstellungsjahr/eine Produktionsgeneration.
Aber generell hast du recht, es ist ziemlich schwierig. Wenn die ITTF jeden Zusatz extra in die Liste aufnimmt, dann wird die Liste gleich mal 8 Seiten lang.
Einzige Möglichkeit: die Zulassung wird nur für genau einen Belag mit einem genau definierten Text erteilt, jegliche Ergänzungen auf dem Belag machen den Belag ungültig.