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Im WTTV zählt er dann definitiv weiter zur Sollstärke seiner Mannschaft!
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Deine Begründung, ist wohl nicht ganz richtig!
Siehe WO
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Die Bestimmung „unmittelbar nach dem 5. Fehlen“ ist in der logischen Abfolge des Geschehens auszulegen. Zuerst steht das Fehlen, das stattgefunden haben muss, bevor Folgen entstehen. Im vorliegenden Fall entsteht also die Pflicht zum Aufrücken eines Spielers der unteren Mannschaft zur Aufrechterhaltung der Sollstärke der oberen Mannschaft erst unmittelbar nach Beendigung des betreffenden Spieles, an dem der Spieler zum 5. Mal nicht mitwirkt.
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In der WO steht, das nach Spielende der Spieler nicht mehr zur Soillstärke zählt, aber zu diesem Zeitpunkt spielt er aber, nur halt in einer anderen Mannschaft, die erst später fertig ist!