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Zitat von OSR
Wenn schon die Belagzulassungsliste nicht absolout eindeutig (eher eindeutig zweideutig  )ist, dann könnte/kann man auch auf den Belag schauen, ob das ITTF-Zeichen vorhanden ist oder nicht. Wenn wirklich ein ITTF-Zeichen auf dem PF4-C8 ist, dann heißt das, dass er entweder zugelassen war und dies nun nicht mehr ist, oder das er jetzt immer noch zugelassen ist und man damit spielen kann.
Ich weiß, dass das ITTF-Zeichen nicht die Zulässigkeit eines Belages garantiert, aber wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt es herauszufinden ......
Aber ich denke, wenn man diesen Belag neu kauft und das ITTF-Zeichen vorhanden ist, dann dürfte man eigentlich damit spielen, außer der Belag hat die Zulassung verloren (--> der Händler/Hersteller hat den Belag zu lange gelagert und will ihn nun verscheuern, trotz des Verlustes der Lizenz, das würde aber an Betrug grenzen)
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Also das ITTF Zeichen muß natürlich drauf sein, gibt aber wie du eigentlich selber schon sagst keine garantie. Wir wissen ja, daß der Belag bis Ende 2003 auf jeden Fall auf der Liste stand. Wenn man also vor 2 Monaten nen neuen gekauft hat, durfte man noch (einen Monat) damit spielen. ITTF Zeichen hilft hier nicht weiter.
Mit Betrugsvorwürfen wäre ich vorsichtig. Du siehst das hier einige nicht einig sind, was damit ist. Betrug heißt Absicht, nicht Unwissen. Der Verkäufer muß ja nicht gewußt haben, daß der Belag nicht mehr zugelassen ist. Er hat C8 auf der Liste gefunden (mit additional Text) und ihn wie einige hier als zugelassen eingestuft oder auf der (sinnigerweise wie von dir erwähnt nicht geänderten) Liste unter
www.ittf.de (equipment-racket coverings)nachgeschaut und ihn dort sogar als zugelassen gefunden. Also vorsicht mit solchen Vorwürfen, zumal ja keiner her endgültig genau weiß zugelassen oder nicht. Und solange ist nen Verkauf auch noch ok. Natürlich sollte nen Verkäufer auf die hier diskutierte Problematik hinweisen, wenn ihm das bekannt ist. Umgekehrt sollte ein (interessierter) TT Spieler auch wissen, was er sich da kaufen will.