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AW: Relegation, Auf- und Abstieg - Regionalliga bis Landesligen
Die gültige Regelung für "freiwillige Abstiege aus der OL" lautet:
"Ein freiwilliger Abstieg von der Regional- oder Oberliga in die Verbands- oder Landesliga ist nur möglich, wenn nach Ablauf der in der RLO festgelegten Erklärungsfrist (5. Juni) eine zusätzliche Mannschaft des WTTV in die Oberliga aufsteigt. Der zusätzliche Aufstieg muss unmittelbare Folge des Spielklassenverzichts und darf keinem anderen Ereignis (z. B. vollständiger Rückzug aus der Regional- oder Oberliga) zuzuordnen sein. Weiterhin müssen eventuell frei werdende Plätze in der Verbands- und Landesliga von Mannschaften eingenommen werden, die die Anwartschaft hierauf besitzen."
Somit sollten wie Tate schon sagt, die Anwartschaften um eins verschoben werden.
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Das Reh springt hoch, das Reh springt weit, warum auch nicht es hat ja Zeit.
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