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AW: 2013/14 Gerüchte ->Vereinswechsel / Manschaftsmeldungen
§ 187 Verleumdung
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer longlong ist weiß jeder, wer Frei statt Bayern ist wohl auch, gremlin sollte auch jeder kennen. Denn wir haben kein Problem damit, dass man uns kennt. Ob wir immer alles zu 100% richtig betrachten, bleibt dahingestellt und jeden selbst überlassen. Feige feige feige sind für mich schon immer die gewesen, welche hier in den verschiedenen Foren nur den "Heckenschützen" machen. Da habe ich mich auch schon mit dem ein oder anderen angelegt, und werde dies auch in Zukunft tun.......
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„Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant“ - Hoffmann von Fallersleben!
Geändert von Frei statt Bayern (16.05.2013 um 22:16 Uhr)
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