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Alt 19.05.2013, 18:04
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AW: Schwere Korruptionsvorwuerfe von Bosi gegen Sharara

Zitat:
Zitat von Frank Schmidt Beitrag anzeigen

Auch spannend finde ich, dass die Unschuldsvermutung bei Wahlen nicht gelten soll. Mit dem Argument kann ich ja jeden Ehrenamtler in ganz Deutschland absägen indem ich kurz vor der Wahl behaupte, er wäre in kriminelle Machenschaften verwickelt.
Du scheinst das mit der Unschuldsvermutung nicht wirklich kapiert zu haben.

Die "Unschuldsvermutung" als terminus technicus (beispielsweise in Lexika etc.) ist nur für das Strafrecht relevant. Dort ist sie gesetzlich normiert, und bis zum Abschluss eines Verfahrens sind alle staatlichen Organe (z.B. Polizei, Staatsanwalt, Richter) daran gebunden.

In sonstigen Lebens-Bereichen kannst Du es mit der Unschuldsvermutung halten, wie Du es für richtig findest. Wenn Du Deine Frau mit einem anderen im Bett erwischt und sie sagt: "Es ist anders, als es aussieht", dann kannst Du ihr je nach Veranlagung eine scheuern oder Du kannst selbstverständlich auch zu ihren Gunsten von der Unschuldsvermutung ausgehen . Das ist Deine reine Privatsache. Da wird jeder andere Maßstäbe haben, wie er mit der Unschuldsvermutung umgeht.
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