@mbs:
Im Prinzip ist es so, wie du in deinem ersten Beitrag schreibst, du hast es in der Terminologie nur etwas falsch ausgedrückt, was kompletter Wahnsinn zum (eigentlich falschen) Widerspruch veranlaßt hat.
Korrekterweise geht es für einen einzelnen Spieler betrachtet nicht darum, ob er zur Sollstärke beiträgt, sondern darum, ob er die Fähigkeit hat, zur Sollstärke beizutragen. Jede Mannschaft braucht dann 6 Spieler, die diese Fähigkeit innehaben.
In deinem Beispiel hätte der Spieler 4.1 nach seinen 4 Ersatzeinsätzen durchaus die Fähigkeit, zur Sollstärke der 3. beizutragen; dies kommt aber erst dann zum Tragen, wenn in der 3. Mannschaft nicht mehr 6 "hauseigene" Spieler zur Sollstärke der 3. Mannschaft beitragen können. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt Spieler 4.1 auch nach seinen 4 oder mehr Ersatzeinsätzen formal Spieler der 4. Mannschaft.
Da er aber, wenn in der 3. einer wegfällt, die Fähigkeit hat, zur Sollstärke der 3. beizutragen, muß 4.2 nicht mehr hochrücken.
@fredde: Besser als Fastest kann man auf deine Frage nicht antworten, wenngleich man "spielberechtigt" und "Spielberechtigung" durch "einsatzberechtigt" und "Einsatzberechtigung" ersetzen sollte, bevor wieder jemand "Falsch!" schreit...