Aufschläge mit der Kante und dem Holz sowie der Schlägerhand (unterhalb des Handgelenks) sind erlaubt.
Wenn die Doppelberührung unabsichtlich ist, dann ist auch diese erlaubt. Die Entscheidung, ob die Doppelberührung unabsichtlich war, trifft (welche Überraschung

) der SraT.