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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg
Aus meiner Sicht kann das Verbandsgericht zu keinem anderen Urteil kommen. Wer zu spät kommt, hat in der Regel verloren (Ausnahme: z. B. höhere Gewalt). Auch wenn es nur eine Minute ist. Entscheidend ist hier
WO D 33.2: "... Der Spielklassenleiter entscheidet bei Nichtantreten oder Zuspätkommen über die Wertung".
Welchen Sinn hat dieser Satz? Hätte das Schiedsgericht Recht, wäre dieser Satz sinnlos: Bis zu 30 Minuten zu spät wird gespielt und gewertet, bei mehr als 30 Minuten zu spät wird nicht mehr gespielt. Was entscheidet jetzt der Klassenleiter ??? Ist mir ein Rätsel, wie das Schiedsgericht zu solch einem Urteil kommen konnte.
Dieser Satz muss eine Bedeutung haben, und das kann nur dann sein, wenn innerhalb der 30 Minuten gespielt wird. Die anwesende Mannschaft muss warten, falls die zu spät kommende einen wichtigen Grund für ihre Verspätung vorweisen kann. Und genau das entscheidet der Klassenleiter.
Man muss sich allerdings fragen, wie der normale Tischtennisspieler wissen soll, was Recht und Ordnung ist, wenn sich schon die Juristen nicht einig sind. Und ob die Regelung "wer eine Minute zu spät kommt hat verloren" wirklich sinnvoll ist. Wo bleibt da der Tischtennissport ?
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