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AW: Regelwidrige Schlägermanipulationen...
Hi, Brett13,
ich glaube, Du legst die Regeln einfach persönlich aus.... :-)
ITTR B 4.2.2
Das Belagmaterial muss so verwendet wer
den, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h.
ohne irgendeine physikalische, chemische oder
andere Behandlung, welche die Spieleigenschaften,
Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche
usw. verändert. Insbesondere dürfen keine Zusätze
verwendet werden.
Hier geht's doch um die Verwendung, d.H. was passiert, oder vielmehr nicht mit den fertigen Belägen passieren darf - kein Wort darüber, wie die Beläge hergestellt worden sind. Das wird ja explizit bei der Abnahme der Muster kontrolliert.
"Racket Coverings Technical Leaflet T4
2.2
Normal procedure
1. The supplier should submit the following:
one top sheet sample of each colour with no sponge,
one complete racket covering – any colour -
with the thickest sponge to be marketed;
packed as it will appear in the market (for VOC test, ref. C.10)"
Das ist auch ziemlich eindeutig (udn lässt eine Menge zusätzliches offen....)
Erstmal werden die Obergummis in eiden Farben getestet/überprüft.
Ein kompletter (Farbe egal) mit dem dicksten zum Verkauf vorgesehenen Schwamm (liest man's genau, impliziert das gleichzeitig die Vermarktung eben verschiedener Schwämme - Anzahl/Typ/Dicke beliebig....) - mit Verpackung (!!) - und dann in Klammern das entscheidende : das wird eben zum Abgleich der Einhaltung des Höcstwertes an VOC benötigt/herangezogen. Deswegen der dickste Schwamm (potenziell der mit dem grössten Akkumulationsvermögen an VOC) und eben mit Verpackung (beeinflusst den VOC Gehalt unter Umständen auch erheblich).
Genau genommen ist hier nirgendwo eine Einschränkung zu finden die Tuner/Booster oder sonstiges - während der Herstellung - verbietet. Vorausgesetzt die VOC Grenzwerte werden eingehalten.
Die Herstellung eines Belages mit unterschiedlichen Schwämmen ist gang und gäbe und dementsprechend wohl auch ITTR konform.
Wo die Herstellung endet, entscheidet der Hersteller - das ist der Teil der die Regeln zum Witz macht - oder vielmehr eben zur Ungleichbehandlung führt. Obwohl man das auch mal realistisch sehen sollte - selbst B-Schüler Vertragsspieler haben Zugriff auf vorgetunte Beläge - viele Hersteller dulden auch den freien Verkauf.....
VG
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