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Zitat von wsw
Hi, Brett13,
ich glaube, Du legst die Regeln einfach persönlich aus.... :-)
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Glaube ich nicht...
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Zitat von wsw
ITTR B 4.2.2
Das Belagmaterial muss so verwendet wer
den, wie es von der ITTF genehmigt wurde, d.h.
ohne irgendeine physikalische, chemische oder
andere Behandlung, welche die Spieleigenschaften,
Reibung, Aussehen, Farbe, Struktur, Oberfläche
usw. verändert. Insbesondere dürfen keine Zusätze
verwendet werden.
Hier geht's doch um die Verwendung, d.H. was passiert, oder vielmehr nicht mit den fertigen Belägen passieren darf - kein Wort darüber, wie die Beläge hergestellt worden sind. Das wird ja explizit bei der Abnahme der Muster kontrolliert.
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Das sehe ich auch so
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Zitat von wsw
"Racket Coverings Technical Leaflet T4
2.2
Normal procedure
1. The supplier should submit the following:
one top sheet sample of each colour with no sponge,
one complete racket covering – any colour -
with the thickest sponge to be marketed;
packed as it will appear in the market (for VOC test, ref. C.10)"
Das ist auch ziemlich eindeutig (udn lässt eine Menge zusätzliches offen....)
Erstmal werden die Obergummis in eiden Farben getestet/überprüft.
Ein kompletter (Farbe egal) mit dem dicksten zum Verkauf vorgesehenen Schwamm (liest man's genau, impliziert das gleichzeitig die Vermarktung eben verschiedener Schwämme - Anzahl/Typ/Dicke beliebig....) - mit Verpackung (!!) - und dann in Klammern das entscheidende : das wird eben zum Abgleich der Einhaltung des Höcstwertes an VOC benötigt/herangezogen. Deswegen der dickste Schwamm (potenziell der mit dem grössten Akkumulationsvermögen an VOC) und eben mit Verpackung (beeinflusst den VOC Gehalt unter Umständen auch erheblich).
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Hier gehen unsere Meinungen auseinander.
Ein Belag muss den für Spieler gültigen VOC-Grenzwert bei der Produktion gar nicht einhalten. Das wird schon dadurch sehr deutlich, dass es offizielle Empfehlungen gibt, die darauf hinweisen, dass neue Beläge ausgelüftet werden sollten.
Bei den Schwämmen sehe ich den von dir ins Spiel gebrachte Spielraum auch nicht. Das Schwammhärten produktionsbedingt (ein wenig) schwanken (können) und das die Einfärbung des Schwammes keine Zulassungskriterium ist, mag sein. Für völlig unterschiedliche Schwämme, die die Spieleigenschaft erheblich verändern würden, sehe ich keinen Spielraum. Hersteller die Beläge mit unterschiedlichen Schwammhärten anbieten wollen, machen das in dem sie unterschiedliche Beläge mit unterschiedlichem Namen zulassen. Ansonsten würde das für Kunden (Spieler) zu einem Glücksspiel werden. Produkionsbedingte kleinere Schwankungen sind sicher normal.
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Zitat von wsw
Genau genommen ist hier nirgendwo eine Einschränkung zu finden die Tuner/Booster oder sonstiges - während der Herstellung - verbietet. Vorausgesetzt die VOC Grenzwerte werden eingehalten.
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Bis auf die Einhaltungspflicht der VOC-Grenzwerte bei der Herstellung, die es so (noch) nicht gibt, ist das richtig.
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Zitat von wsw
Die Herstellung eines Belages mit unterschiedlichen Schwämmen ist gang und gäbe und dementsprechend wohl auch ITTR konform.
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Nenne bitte mal Beispiele. Also jetzt nicht Beispiele in denen lediglich die Schwammeinfärbung anders ist, sondern solche die echte unterscheidliche Spieleigenschaften aufweisen, weil sie viel härter oder auch weicher sind.
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Zitat von wsw
Wo die Herstellung endet, entscheidet der Hersteller - das ist der Teil der die Regeln zum Witz macht -
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Der Hersteller hat alle Exemplare einfach so herzustellen wie das eingereichte und zugelassene Muster. Alles andere wäre auch völlig abstrus. Produktionsbedingte kleine Schwankungen lassen sich sicher nicht verhindern. Wenn der Hersteller einen Belag mit einer anderen Spieleigenschaft auf den Markt bringen will, muss er halt ein neues Muster mit einem eindeutig zu identifizierenden anderen Namen einreichen und erneut zulassen. Schau mal in die LARC dürften weit über tausend zugelassene Beläge sein, die darin zufinden sind.
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Zitat von wsw
oder vielmehr eben zur Ungleichbehandlung führt.
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Aus meiner Sicht nicht.
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Zitat von wsw
Obwohl man das auch mal realistisch sehen sollte - selbst B-Schüler Vertragsspieler haben Zugriff auf vorgetunte Beläge - viele Hersteller dulden auch den freien Verkauf.....
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Erst hier fängt die Ungleichbehandlung, die nicht mit der ITTR B 4.2.2 zu vereinbaren ist. Du weißt schon
"Das Belagmaterial muss so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde..."
Das sollte man mal realistisch sehen. Das tunen - egal ob nun werksgetuned oder selbst - zu erheblichen Veränderungen der Spieleigenschaften führt und eindeutg auch führen soll, meist in Form von mehr Spin und mehr Katapulteffekt, will doch wohl niemand ernsthaft bestreiten.