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Alt 16.07.2013, 22:33
User 17544 User 17544 ist offline
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Zitat:
Zitat von 1600i Beitrag anzeigen
Ob du es nun wahrhaben willst oder nicht: Es werden (leider) nur die Obergummis genehmigt. Der Schwamm spielt keine Rolle. Das ist auch in der diesjährigen Schiedsrichterfortbildung klargestellt worden.
Hier mal das, was unter Punkt C 10 abschließend in der T4 zu C 2.2 [one
complete racket covering – any colour - with the thickest sponge to be marketed; packed as it will appear in the market (for VOC test, ref. C.10)] geschrieben steht:

"The Law 2.4.7. says “The racket covering shall be used without any physical, chemical of other treatment.” Our reference point here is the authorisation. However, there have been criticisms that ITTF does not authorise the complete racket covering, only the rubber itself (top sheet). Hence, to remove any doubts, we are enlarging the testing."

Wie liest du das?
Ich lese das so, dass es an dem Verfahren, dass nur die Obergummis getestet werden Kritik gab und nun um alle Zweifel zu beseitigen das Testverfahren erweitert wird.

Die T4-Version ist die aktuelle und stammt aus dem Jahre 2011. Alle Sandwichbeläge, die ab dieser Zeit zugelassen wurden, sollten demnach nach incl. eingereichtem Komplettbelag - also Obergummi incl. Schwamm - zugelassen worden sein.

Mal von den Schwämmen losgelöst bleibt Tuning, was wohl ohne jeglichen Zweifel immer eine chemiekalische Behandlung darstellt, den ITTR nach unzulässig. Unabhängig davon, ob es sich um Werkstuning oder Eigentuning handelt.

Zitat:
Zitat von horaser
- Joola Rhyzm: 37,5°, 42,5°, 47,5°, 50°
Erst mal vielen Dank für die Info
Sorry, ich hatte jetzt keine Lust all deine Beispiele zu kontrollieren und mir nur den Joola Rhyzm rausgepickt...

Laut Joola gibt es folgende drei Varianten:
JOOLA RHYZM: 48° Schwamm
JOOLA RHYZM 375: 37,5° Schwamm
JOOLA RHYZM 425: 42,5° Schwamm

Einen Rhyzm mit 50° Schwamm finde ich nicht. Muss dann wohl die "unterm-Ladentisch-Profivariante" sein

Schaut man nun in die aktuelle LARC (34), in der es nur einen zugelassen Joola Rhyzm gibt, wird wirklich deutlich, dass es nur einen zugelassenen Rhyzm gibt.

@Hillegosser und1600i: Ohne das sich die Zulassung weiter nur auf das Obergummi bezieht, wäre das nicht möglich. Da habt ihr recht

Somit muss man jegliches Tunnig von Schwämmen - bekloppter Weise nur dann wenn man den Schwamm getuned gekauft hat, selbst darf man laut ITTR B 4.2.2 ja nix draufschmieren - als legal ansehen, denn solange der zulässige, auf dem Obergummi gemessene VOC-Grenzwert bei einer Schlägerkontrolle von 3 ppm nicht überschritten wird, gibt es überhaupt keine Handhabe.

Dass die "Noppis und die Antis" da auf den Miesen kommen, wenn man ihnen das Glätten verbietet, sollte niemanden wundern. Wenn der Schwamm weiterhin von der Zulassung faktisch ausgenommen bleibt, kann man die ITTR A 4.7 und B 4.2.2 in die Tonne treten. Das ist nicht mehr als Augenwischerei
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