Zitat:
Zitat von wsw
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Wo schon alle nach Vergleichen suchen - bevorzugt aus dem Doping Bereich, wie wär's denn damit:
In Zukunft darf das "Bayer - Radsportteam" als Werksteam frei dopen - aber nur wenn's ein original Bayer Produkt ist und der Werksartzt die Spritze setzt.
Alle Privat-Fahrer dürfen's natürlich nicht.....
Abgesehen davon, daß Doping an und für sich verrückt ist - Du fändest dann diese Regel befolgenswert?
Gerade wo schon der Motorsport genannt wurde - dort gibt es für die besten "Hintertürchenfinder" z.B. noch einen übergeordneten Gummiparagraphen - nämlich der sogenannte "Geist des Reglements". Will heissen, was streng nach der Regel eigentlich nicht verboten (also erlaubt) ist, aber dem eigentlichen Sinn der ganzen Regulierung widerspricht ist dann eben auch verboten, da nicht im Sinne (Geist) des Reglements.
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Genau deshalb habe ich das Beispiel Motorsport gewählt. Denn es gibt nun mal den Unterschied zwischen Doping und Manipulation des Sportgeräts.
Und warum "Werkstuning" jedem anderen das Recht gibt, selber alles zu machen was möglich ist, das erschließt sich mir immer noch nicht. Aber warum die Hersteller werksgetuntes Material nicht einfach durch den Zulassungsprozess laufen lassen, dieses dann aber einfach nicht auf dem freien Markt verkaufen, verstehe ich auch nicht. Denn dann wäre all den oben aufgeführten Argumenten ganz simpel die Spitze genommen. Aber vermutlich weiß ich da zu wenig über die Zulassungsbedingungen und Voraussetzungen, das ist gut möglich.
Ich persönlich finde es ja immer eigentlich armselig, wenn jemand so etwas wie Tuning oder andere Schlägermanipulationen braucht, offensichtlich kann er/sie dann eben nicht gut genug spielen.
Ach und ja, der Geist des Gesetzes. Der Geist der Regel ist für mich ganz simpel. Natürliche Alterungen eines Belags sind nach meinem Verständnis im Sinne des Geistes des Reglements vertretbar, alle nicht natürlichen nicht. Ist doch eigentlich ganz einfach.