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Alt 12.02.2004, 16:15
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SuperSoulFighter SuperSoulFighter ist offline
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Post Re: Wer darf Time-outs nehmen?

Zitat:
Zitat von Pinguin
Zum einen muss der Protest eingelegt werden, sobald der Protestgrund auftritt, also in diesem Fall beim Nehmen des Time-Out und nicht erst danach. Da der Protest aber danach eingelegt wurde, ist er hinfällig.

Des weiteren muss ein Protest mit Zeitpunkt und Uhrzeit auf dem Spielberichtsbogen vermerkt werden (weiß jetzt nicht auswendig ob WO-DTTB oder AB-TTVWH das festlegt, also obs bundeseinheitlich ist), aber nur das Kreuzchen reicht nicht. Grund muss angegeben werden, ausführliche Begründung/Bericht kann nachfolgen.

Abschnitt 1 : Heißt das, nach dem 5. Einzel hätte direkt Protest eingelegt werden müssen? Ist das wirklich so? Es wurde erst nach Beendigung Protest eingelegt...
Abschnitt 2 : Der Grund wurde meines Wissens auf die Rückseite geschrieben (kreuzchen bei "Protest siehe Anlage")

viele Grüße
SSF
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Berufener am Institut für vergleichende Irrelevanz

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