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AW: Regelwidrige Schlägermanipulationen...
Es ist und bleibt ein Unding, dass Werkstuning legal und selber Hand anlegen regelwidrig ist.
Der Vgl. mit GLN hinkt zumindest soweit, dass (Werks)getunte Beläge regelkonform zu bekommen sind, während GLN grundsätzlich verboten sind.
Ich würde allerdings sowohl GLN als auch Tuning wieder erlauben.
Ob ich nun gegen einen uralten Noppenbelag spielen muss, gegen einen böswillig nachgeglätteten oder gegen einen erlaubten GLN macht für mich keinen Unterschied.
Ich kann weder die Glätte ebstimmen, noch erfolgreich Protest einlegen.
@Brett13 woher willst Du wissen, dass das bei der ITTF eingereichte Obergummi nicht vor Tuner trieft?
Lässt man den dann in der fürs dumme Volk bestimmten Produktion weg, ist das nicht einmal eine physikalische/chemische Veränderung. Welche man zudem noch dadurch erklären könnte, dass der Tuner, wenn der Belag beim Kunden ankommt, bereits verflogen ist.
Warum man das tut? Der Tuner/Herstellungsschritt scheint recht teuer zu sein und schnell zu verfliegen.
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In vino veritas
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