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Alt 23.07.2013, 16:51
spassvogel 555 spassvogel 555 ist offline
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AW: Urteil des Verbandsgerichts in der Bezirksliga 1 Württemberg

Zitat:
Zitat von Tauberspieler Beitrag anzeigen
Die oben beschriebene Spezifizierung von WO 12.3 ist m.E. bedenklich, da sie die dem Grunde und dem Ausmaß nach sinnvolle und allgemein akzeptierte Karenzzeit ohne Not aushebelt. Sie sollte weiterhin pauschal gültig sein! Dass die neue Regelung die sportliche Förderung unserer Jugendspieler behindert, will ich hier nur am Rande anmerken.
Was für einen Einfluß müssen Herren wie Eißler und Schreyer beim TTVWH haben
damit ihre allseits kritisierte Urteile sogar eine Änderrung der Wettspielordnung erwirken nur um diese später damit zu rechtfertigen.
Armer TTVWH wo bist Du hingekommen.
Aber die noch basisnahen Personen haben ja daraus ihre Kosequenzen gezogen.

Eine, wie angesprochen, selbstverständliche Förderung der Jugend durch möglichst viele Einsätze bei den Damen u. Herren interessiert doch diese Paragraphenreiter überhaupt nicht.
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