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Alt 23.07.2013, 22:08
User 17544 User 17544 ist offline
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AW: Regelwidrige Schlägermanipulationen...

Zitat:
Zitat von Mulder Beitrag anzeigen
Ist dir eigentlich klar, daß man Obergummi und Schwamm getrennt kaufen und selber verkleben darf? In China ist das glaub ich gängiger.
Ist das tatsächlich so

Zitat:
Zitat von Mulder Beitrag anzeigen
Zugelassen wird auch nur das Obergummi. Also ist es das, was nicht verändert werden darf. Mit dem Schwamm kann man machen, was man will, solange der Belag (noch) nicht drauf ist. Dieser Weg dürfte beim Werkstunen gegangen werden.
Kennst du die offizielle, im Bereich des DTTB gültige Regelauslegung?

Hier mal was zu der Regelauslegung in Bezug auf Schwämme...

"Aufbringen von Dämpfungsfolie bzw. Dämpfungsschwamm
Das Aufbringen einer Dämpfungsfolie bzw. die nachträgliche „Montage“ eines Dämpfungsschwamms ist nicht zulässig.
Die zulässigen Materialien eines Belages sind in den Internationalen TT-Regeln A 4definiert: Klebstoffschicht sowie Belagmaterial in Form von Noppengummi oderSandwich-Gummi. Eine Dämpfungsfolie gehört damit nicht zu dem erlaubten Belagmaterial. Darüber hinaus ist gemäß den Internationalen TT-Regeln A 4.7 eine physikalische Behandlung des Belagmaterials nicht zulässig. Die Internationalen TT-Regeln B 2.1.3 besagen, dass nur Beläge verwendet werden dürfen, die eine gültige ITTF-Zulassung besitzen. Hieraus ergibt sich, dass die nachträgliche „Montage“ eines Dämpfungsschwamms, etwa unter OX-Belägen bzw. anstelle des eigentlichen durch die ITTF zugelassenen Schwamms, der vom Obergummi getrennt wurde, nicht zulässig ist. "


Also hier im Bereich des DTTB scheinen die maßgeblichen Instanzen durchaus der Meinung zu sein, dass das der Schwamm ein ITTF-Zulassungskriterium ist und das man da nicht machen kann was man will.

Und nu

Klar, alle blöd und Hillegosser und du haben recht
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