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Verwirrung um Ausländerrecht
Das ist nur so zu verstehen: Jeder, der sich legal hier aufhält, kann auch hier spielen. Einem Tschechen, Ungarn oder Polen, der donnerstags, freitags oder wann auch immer mit seinem Personalausweis einreist, samstags spielt und sich nicht länger als 3 Monate am Stück aufhält, d a r f die Spielberechtigung nicht verwehrt werden, weil er sich legal hier aufhält. Doch wie sieht's mit denen aus, die aus Ländern kommen, die kein Assoziierungsabkommen haben - also z.B. Chinesen oder Japaner oder so? Die brauchen dann wohl eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung, oder? Die neue Regel beschränkt jedoch die Anzahl der Ausländer generell auf 1 pro Mannschaft - zumindest solange, bis diese Regelung nicht durch ein Gericht gekippt wird.
Ist diese Auslegung so richtig wiedergegeben, Herr Keil, und könnten Sie aus Sicht des DTTB noch ein paar Sätze zur Unkostenerstattung sagen? Da behaupten ja einige Verbandsleute, die "Ausländer" dürften nicht mal am (kostenlosen) Mannschaftsessen teilnehmen oder bei einem Spielerkameraden oder Trainer übernachten - das wäre "wie Bezahlung, also geldwerter Vorteil" und somit illegal, und die Vereinsvorstände machten sich damit s t r a f b a r!! Da gelten doch wohl auch die gleichen Finanzbestimmungen wie bei deutschen Spielern, alles andere wäre ja wohl ein Witz!
Zumindest hat sich der DTTB endlich mal bemüht, ein wenig Licht in den Dschungel zu bringen. Wenn er die anderen Fragen jetzt auch noch (aus seiner Sicht) beantworten könnte, wäre den Vereinen sehr geholfen.
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