@trandyandy
@bas: Natürlich sollte die gesundheitsschädigung ausgeschlossen werden.
Dazu gibt es 2 Maßnahmen, die ausreichen sollten:
1. Verbot gewisser krebserregender Lösungsmittel.
2. Kleben nur an der frischen Luft oder in gut belüfteten Kleberäumen.
Wenn diese Maßnahmen auch eingehalten/kontrolliert werden dann sehe ich keine große Gefährdung. Wenn sie doch da wäre müßte man flüssige Kleber allgemein verbieten, da dann die Mitarbeiter die in den Shops dadurch, die Beläge am Tag hundertfach kleben in belüfteten Räumen, extrem gefährdet werden.
Fazit: Einhaltung der geltenden Regeln ja-Verbot nein