Re: Wer darf Time-outs nehmen?
Zitat:
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Zitat von Pinguin
Dagegen spricht WO-DTTB J 1:
Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen. [...] Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden spätere Proteste nicht berücksichtigt. Die zuständigen Stellen sind jedoch verpflichtet, ihrerseits Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen zu ahnden, auch ohne einen Protest abzuwarten.
Weiteres dazu findest du in den ABs deines Landesverbandes zur WO.
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der dafür zuständigen stelle ....ist doch alles in ordnung....und unmittelbar
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Berufener am Institut für vergleichende Irrelevanz
You will find at least two things in life in almost every situation:
"Reasons" and "Results".
Reasons......don´t count.
Nur ein toter Keks ist ein guter Keks
Geändert von SuperSoulFighter (18.02.2004 um 11:23 Uhr)
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