Zitat:
Zitat von Robert Engel
Für fehlende Noppen gibt es durchaus eine Regelung: Internationale Regeln A Punkt 4.3.1 mindestens 10 und max 30 pro Quadratzentimeter.
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Diese Aussage stimmt meiner Meinung nach so nicht. Die dort beschriebene Noppenverteilung ist für Noppenaußenbeläge allgemein verfasst und gibt sicher keine Information darüber, wie viele Noppen fehlen dürfen. Die Regel besagt vielmehr, dass die Noppen gleichmäßig verteilt sein müssen. Zumal die fehlende Noppe an dieser Stelle die Eigenschaft des Belages sicher in nicht unerheblichem Maße verändert. (Regeln A 4.3.1 und 4.7) Die 10-30 pro Quadratzentimeter beziehen sich auf einen intakten Belag!
Wenn Noppen fehlen, ist eine gleichmäßige Verteilung nicht mehr gegeben und der Belag nicht mehr zulässig, es sei denn, es handelt sich um die äußerste Noppenreihe.
Ein Noppeninnenbelag, der in der Mitte ein Loch hat, wird wohl kaum als zulässig betrachtet werden, wieso sollte dann ein Noppenaußenbelag mit Loch zulässig sein?
Zur gesamten Diskussion über OSRs, die GLN aus dem Verkehr ziehen, kann ich als ein OSR, dem in der zweiten BL selbst mal das Urteil unter die Nase gehalten wurden nur sagen: viele meiner Kollegen (zumindest mit höherer Qualifikation) werden einen solchen Belag wohl kaum zulassen und es auf ein Verfahren ankommen lassen. Das war zumindest die Grundstimmung auf der Fortbildung für die Nationalen SR in diesem Jahr. Wir fühlen uns vom DTTB und der ITTF hier ziemlich im Stich gelassen, sehen aber nicht ein, uns in dieser Frage für mundtot erklären zu lassen. Denn wir reden in der Regel hier ja nicht von Randbereichen, wo es um "gerade so zu glatt" oder "gerade noch griffig genug" geht, sondern um eindeutig und objektiv (sorry, wirklich kein Stück subjektiv) nachgeglättetes Material. Das schlimmste, was dann passieren kann, ist, dass der Spieler Recht bekommt, und seine Einzel für seine persönliche Bilanz nicht gewertet werden - so ja zumindest im hier zitierten Referenzurteil geschehen. Gespielt hat er dann mit dem Material trotzdem nicht und das Spiel ist regelkonform über die Bühne gegangen.
Im Übrigen gilt natürlich auch hier: Der OSR hat eine Tatsachenentscheidung über das Material zu fällen.