Zitat:
Zitat von NicoZ
Unbenommen dass dies durchaus angeratene Praxis ist... zeig mir bitte, wo das in den Regeln steht.
Zeig mir doch gleichzeitig auch, wo steht, dass ein Reibetest oder jeglicher nicht erwähnter Test unzulässig ist, wenn wir schon dabei sind. Noppenzählen ist ja vermutllich auch unzulässig, weil das nirgends explizit genannt wird? 
|
Richtlinie zur Schlägerkontrolle des DTTB
3.5 Testergebnisse und
Maßnahmen
Wird bei einer angesetzten Kontrolle vor dem
Spiel (pre-match control) ein Schläger beanstandet,
d.h. ein positives Testergebnis festgestellt,
so darf der Spieler diesen Schläger
nicht einsetzen.
Der beanstandete Schläger
verbleibt beim Oberschiedsrichter bis zum
Ende des jeweils einzelnen Wettkampfes und
wird anschließend an den Sportler zurückgegeben.
Bedeutet das: Wenn demnächst ein OSR an einem Schläger schnuppert und meint der riecht nach Tuner oder VOC, dann darf er ihn für nicht zulässig erklären???
Wenn man also mit jedem beliebigen Test von dem man glaubt er könne ein Unzulässigkeit nachweisen einen Schläger für unzulässig erklären dürfte....wozu gibt es dann die Richtlinien zur Schlägerkontrolle und diese teuren Gerät de alles genau messen können incl Beschreibung wie sie anzuwenden sind und wie die Toleranzen sind???????