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Zitat von Castroper
Mal ne regeltechnische Frage zu dem Spiel Westerfilde 2 - BVB 6: zählt das Spiel eigentlich als "nicht angetreten" für Westerfilde?
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Dann versuch ich mich mal an einer Antwort

Laut WO benötigt eine Mannschaft, damit es zu einem Spiel kommt, immer einen Spieler mehr als die Hälfte der Sollstärke (bei 6er Mannschaften ist die Hälfte 3 also benötigt man 4; 4er Mannschaft = 3 usw.). Demnach würde das Spiel theoretisch als "nicht angetreten" zählen, da es weniger als 4 gemeldete Spieler waren.
Inwiefern dies nun besagte Konsequenzen haben wird, weiß ich nicht genau. Es würden normal jeweils immer O-Strafen verhängt werden. Aber Westerfilde II ist ja die unterste Mannschaft des Vereins, somit bekommen sie zumindest keine Ordnungsstrafe.
Zitat:
Zitat von Castroper
Falls es nicht als "nicht angetreten" gilt, hätte das ja m.E. zur Folge, dass man (zumindest theoretisch) pro Saison sogar 3 mal (oder noch häufiger) mit weniger als 4 Spielern zu einem Meisterschaftsspiel antreten könnte, ohne vom Spielbetrieb ausgeschlossen zu werden...
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Den Fall eines Ausschlusses habe ich noch nicht erlebt, daher kann ich dazu auch nichts sagen und in der WO hab ich dies auch noch nie gelesen.
Westerfilde II dürfte jedes Spiel mit nur 4 Spielern antreten und es würde nichts passieren. Aber mit 3 Spielern ist man m.E. "nicht angetreten", da man eben nicht mehr als die Hälfte der Sollstärke hat, vor allem, weil man mit 3 Spielern nicht gewinnen kann. Ob es da eine Grenze gibt, wieviele Male man nach Nichtantritt aufgelöst wird, weiß ich nicht...
Die einzige Hürde, die mir momentan einfällt, ist der 5. Spieltag, an dem die ganzen Spieler als Sollstärke rausfallen, die nie gespielt haben in betreffender Mannschaft, sodass immer der nächste hochrutscht. Aber bei der untersten Mannschaft ist ja dann keiner mehr da, der aufrücken könnte. Also kann nie wieder die Sollstärke erreicht werden. Dies müsste eigtl. dann zur Auflösung der Mannschaft führen, sofern es wirklich weniger als 4 Spieler sind.