Zitat:
Zitat von Torsten von Bayern
Ergänzung: Die ITTF hat sich diese nationale Vorgabe auch insoweit zu eigen gemacht, indem sie in einer Regeländerung zum 1.9.2011 folgendes klargestellt hat:
B.4.2.2. Das Belagmaterial muss so verwendet werden, wie es von der ITTF genehmigt wurde (...). Insbesondere dürfen keine Zusätze verwendet werden.
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Ich sage mal nochmal kurz an dieser Stelle, dass alle Regeländerungen aus dem Teil B der deutschen Fassung der ITFF Regeln bzw. aus dem Kapitel 3 der ITTF Regeln, die Zusammensetzung des Schlägers betreffen, illegal (da von dem Board of Directors, der dazu kein Recht hat) verabschiedet worden sind und deshalb als unwirksam betrachtet werden müssen.
Darüber hinaus, zumindest bei den NI Belägen gibt es keinen Regelpunkt, der die Griffigkeit des Belages regelt, daher ist bei keinem NI Belag eine bestimmte Griffigkeit genehmigt worden. Das heißt, im Sinne des Genehmigungsverfahren ist die ursprüngliche Griffigkeit des Belages unbekannt und irrelevant.
Das Genehmigungsverfahren ist nichts anderes, als eine Prüfung, ob der Muster den Regeln entspricht.