Hallo tripplem,
das "Recht am eigenen Bild" betrifft die Verbreitung und Veröffentlichung von Bildmaterial. Das bloße Filmen - etwa zur privaten Fehleranalyse - ist dadurch nicht eingeschränkt.
Zitat:
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Könnte es sein, dass im Falle, dass dem so wäre , wie ich annehme, auch die Videos veröffentlicht werden dürfen?
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Angenommen, dass in einem Passus die Bildrechte an den Verband abgetreten werden, heißt das noch nicht, dass jemand anders dadurch auch das Recht zur Veröffentlichung hat.
Ohne den Passus zu kennen, ist das aber Spekulation.
Viele Grüße