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Zitat von Partner
Bitte keine falschen Informationen verbreiten. Der Schläger war nach Überprüfung durch den Verband erlaubt und der Belag ist im Handel frei erwerblich, darum hatte der Protest auch keinen Erfolg.
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Das ist falsch, vielleicht meinst du aber das richtige. Der Belag war verboten. Der Belag wurde anscheinend nicht nachbehandelt, sondern so gekauft. Ob der Verkäufer des Belags Konsequenzen hatte, weiß ich nicht. Ich habe die Offiziellen aber darum gebeten, hier gab es keine Antwort.
Das pdf-file will ich hier nicht zitieren, weil es ein privater Austausch war, das sollen doch bitte die Offiziellen entscheiden, ob das hier was zu suchen hat. Ich meine nicht....