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Alt 01.10.2013, 15:14
tripplem tripplem ist offline
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tripplem gab in der Vergangenheit leider sehr oft Anlass zur Kritik (Renommeepunkte mindestens -40)
AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von MaikS Beitrag anzeigen
mal ganz von der rechtlichen Lage abgesehen...da muss doch schon ganz schön viel Antipathi im Spiel sein, dass man trotz ausdrücklichem Wunsch des Gegners es nicht zu tun, trotzdem filmen und auch noch veröffentlichen will, oder?
Bei uns wird auch immer mehr gefilmt, und ich habe auch schon erlebt, dass jemand das dann nicht wollte. Wurde ohne Murren die Kamera für das Spiel einfach ausgestellt.
Also für den Fall, dass es so gewesen wäre, könnte ich dir selbst dann nicht Recht geben. Ich habe nach der Aufforderung schlichtweg die Kamera ausgemacht. Nichtsdestotrotz hatte ich in dem Moment zumindest die Kenntnis, dass ich das Recht am eigenen Bild erst durch die Verwertung des Filmmaterials verletze. In dieser Kenntnis hätte ich auch die Kamera weiterlaufen lassen können, mich aus der Halle schmeißen lassen können und am Ende wäre ein Protest eingelegt worden. Ich hatte noch gestern mit einem Offiziellen vom DTTB, sowie vom WTTV telefoniert und mir wurde gesagt, dass es keinen Passus gibt, zumindest was den WTTV betrifft, der das Filmen verbietet. Im Falle eines Protestes wäre das Spiel "möglicherweise" 9:0 gewertet worden. Aber man sollte ja auch sportlich bleiben, weshalb ich die Kamera ausgestellt habe.

Im Übrigen:

Mir berichtete gestern ein Offizieller des DTTB, das es zurzeit in einem genauso gelagerten Fall ein Rechtsgutachten geben wird. Abgewogen wird zwischen zivilrechtlichen Regelungen. Ich könnte mir vorstellen, dass das Hausrecht und die Wirkungen des Hausrechtes in einem solch gelagerten Fall geprüft werden. Die Grundlagen sind mir nicht ganz klar, jedoch meine ich, dass es wohl leicht übertrieben wäre einen Spieler der Sporthalle zu verweisen, weil er sein Spiel filmen will. Ich glaube, dass das nicht mehr zeitgemäß ist, obwohl das keine zivilrechtliche Kategorie sein dürfte. Eventuell sieht es tatsächlich so aus, dass man einen Aushang an die Eingangstür machen muss, wenn man das Filmen verbieten will. Inwiefern jedoch dies bei einer offiziellen Veranstaltung eine Wirkung hat, halte ich für fraglich. Sollte es nämlich nicht verboten sein durch eine Regelung des Verbandes, so könnte ich mir auch vorstellen, dass selbst der aushang irrelevant wäre.

In zwei Wochen werde ich Näheres wissen. Allerdings bleibt mir ein fader Beigeschmack, weil es nie ganz angenehm ist, wenn während des Spieles eine solche Situation angesprochen wird. Ich finde, dass das etwas zu spitzfindig ist, denn man kann ganz normal auf jemandem zugehen und ihm sagen, dass man nicht auf Youtube landen möchte.

Grüße und danke für eure Antworten :-)
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