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AW: Rudow-TUS Li
Ja es ist rechtlich unbedenklich, wenn die Tatsache, dass ab dem Zeitpunkt X das Licht ausgeht, kommuniziert wurde. Darüber hinaus muss auch für Personen, die sich nicht regelmäßig in diesem Gebäude aufhalten, klar ersichtlich sein, dass ab dem Zeitpunkt X das Licht ausgeht.
Wenn Beschäftigte in dieser Halle tätig sind (Hausmeister, Reinigungskräfte, Fremdfirmen etc.) müssen diese unterwiesen sein, und es muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Das jetzt aber auf die Sportler zu übertragen (Unterweisung+Gefährdungsbeurteilung) wäre durch die rechtlichen Vorgaben nicht abgedeckt.
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In der Retrospektive ist jeder allwissend.
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