
02.10.2013, 12:49
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blablub
Foren-Stammgast 1000
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Registriert seit: 09.09.2002
Ort: Lübeck
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Beiträge: 1.721
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AW: Was macht mytischtennis.de mit meinen Daten?
http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__35.html
Zitat:
Personenbezogene Daten können außer in den Fällen des Absatzes 3 Nr. 1 und 2 jederzeit gelöscht werden. Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn
1. ihre Speicherung unzulässig ist,
2. es sich um Daten über die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit, Sexualleben, strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten handelt und ihre Richtigkeit von der verantwortlichen Stelle nicht bewiesen werden kann,
3. sie für eigene Zwecke verarbeitet werden, sobald ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder
4. sie geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung verarbeitet werden und eine Prüfung jeweils am Ende des vierten, soweit es sich um Daten über erledigte Sachverhalte handelt und der Betroffene der Löschung nicht widerspricht, am Ende des dritten Kalenderjahres beginnend mit dem Kalenderjahr, das der erstmaligen Speicherung folgt, ergibt, dass eine längerwährende Speicherung nicht erforderlich ist.
Personenbezogene Daten, die auf der Grundlage von § 28a Abs. 2 Satz 1 oder § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gespeichert werden, sind nach Beendigung des Vertrages auch zu löschen, wenn der Betroffene dies verlangt.
(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
1. im Fall des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
2. Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder
3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
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Fazit (ohne Gewähr für Korrektheit): Wenn Daten nicht mehr benötigt werden, also nach einer Kündigung, müssen sie gelöscht werden. Sind sie noch nötig weil es gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt (z.B. bei Rechnungen) müssen die Daten während dieser Frist zunächst nur gesperrt werden.
Einen Kommentar mit weiteren Erläuterungen zum Gesetz gibt es z.B. hier: http://www.e-recht24.de/artikel/date...er-google.html und http://www.frag-einen-anwalt.de/Abme...--f170643.html
Geändert von fuxi (02.10.2013 um 13:19 Uhr)
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