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Alt 02.10.2013, 17:07
NicoZ NicoZ ist offline
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AW: Hausrecht und Kamera

Zitat:
Zitat von jsjs Beitrag anzeigen
Eher ist es anders herum eine Einschränkung, sein Spiel nicht filmen zu dürfen.
Deshalb finde ich es völlig in Ordnung und keineswegs rücksichtslos oder egoistisch, das Recht warzunehmen, auch ohne Zustimmung des Gegners das Spiel zu filmen.
Dem schließe ich mich an. Veröffentlichen ist ja schonmal wieder was ganz anderes und es steht für mich außer Frage, dass das nicht passiert, wenn ein anderer das nicht will. Bringt nur Ärger. (Ja, wir können hier jetzt auch spitzfindig den Unterschied zwischen Filmen und Veröffentlichen herausarbeiten.)

Aber, Beispiel: Ich spiele immer gegen das System dieses Gegners sauschlecht und will das analysieren. Vielleicht sogar gegen diesen speziellen Gegner. Und wie ich das Filmen und analysieren werde, solange ich das Recht habe.

Und wie oben erwähnt: Das "Du-Filmst-Mich-Nicht!" ist nicht weniger ein konfrontatives Beharren als das "Ich-Film-Was-Ich-Will!" - in der Hinsicht nimmt sich das eine dem anderen nichts.

Geändert von NicoZ (02.10.2013 um 17:13 Uhr)
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