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AW: Hausrecht und Kamera
Ja das Kunsturhebergesetz bzw. das Urheberrecht ist einschlägig. Aber letzten Endes verbietet es nicht das Filmen selber bzw. nur dann, wenn sich die Person in einem gesonderten Bereich befindet, der darauf schließen lässt, dass es sich um den geschützten Privatbereich handelt. Eben das ist im Ausgangsfall nicht gegeben, sowie auch eine Verwertung des Filmmaterials, also die Veröffentlichung.
Der Spieler nimmt an offiziellen Veranstaltungen des Verbandes teil (Wettbewerbe - Mannschaft und Turniere). Daher wohl auch die Zitation aus einem vorangegangen Kommentar (Regelbuch DTTB), was die Rechte am Bild bzw. an Filmaufnahmen betrifft.
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