Zitat:
Zitat von Rudi Endres
Da es keine Kontrollverfahren gibt und noch nicht einmal eine nachträgliche Kontrollmöglichkeit, wird jede Spruchkammer zugunsten des "Angeklagten" entscheiden (müssen).
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Warum? Entscheidungen über zu dolle Belagsbeschädigungen werden ja auch nicht mit Messgeräten getroffen.