Zitat:
Zitat von RedStar
Normale Alterung ist aber keine "irgendeine physikalische, chemische oder andere Behandlung". Das wäre Nachbehandlung. Die ist unstrittig verboten.
Ausser unter den Punkt "andere Behandlung" zählst du auch die "Behandlung" mit der Zeit. Das wäre aber wohl zu gewagt und entspräche wohl nicht dem Geist dieser Regel ;-)
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Regel 4.7.1 der Internationalen Tischtennisregeln A lautet:
"Geringfügige Abweichungen von der Vollständigkeit des Belags oder der Gleichmäßigkeit seiner Farbe, die auf zufällige Beschädigung, auf Abnutzung oder Verblassen zurückzuführen sind, können zugelassen werden, sofern sie die Eigenschaften der Oberfläche nicht entscheidend verändern."
Wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass ein Belag altersbedingt andere Eigenschaften angenommen hat, als er ursprünglich mal hatte, und dass das mit einer stellenweisen - nicht mehr als geringfügig einzuschätzende - Farbveränderung des Belags einhergeht oder mit anderen sichtbaren Abnutzungsspuren, wäre demnach auch ein solcher - wohlgemerkt: nicht aktiv nachbehandelter! - Belag nicht erlaubt.