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Zitat von SuperSoulFighter
Also spricht spricht WO-DTTB J 1 nicht dagegen!
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WO-DTTB J 1:
Proteste über Vorgänge, die sich unmittelbar auf das Spielgeschehen beziehen, sind sofort nach Bekanntwerden des Protestgrundes bei der dafür zuständigen Stelle einzulegen. [...] Proteste bei Mannschaftsspielen sind von den protestierenden Mannschaftsführern auf dem Spielbericht einzutragen und zu unterschreiben. Ohne diese Eintragung werden spätere Proteste nicht berücksichtigt. Die zuständigen Stellen sind jedoch verpflichtet, ihrerseits Verstöße gegen die bestehenden Bestimmungen zu ahnden, auch ohne einen Protest abzuwarten.
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Erneut: siehe fettgedrucktes
Wobei die Frage dann wäre, wann was die "zuständige Stelle" ist. Wenn ein OSR anwesend ist, reicht es denke ich aus, bei diesem einen Protest "anzumelden" (und ggf. später schriftlich festzuhalten). Wenn kein OSR anwesend ist, ist der Klassenleiter die entsprechende Stelle - und damit muss der Protest sofort mit Angabe von Uhrzeit, Spielstand etc. (damit das "wann" genau nachvollzogen werden kann) auf dem Spielberichtsbogen vermerkt werden.