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AW: Referenzurteil des DTTB in Sachen glanti/gln
Hab das schnell durchgelesen. So kannte ich das auch. Ließ nochmal. Du bist nicht Presse und berichtest nicht im allgemeinen Interesse.
Filme und ganze Videos sind da auch noch was anderes als Fotos. Da muss man echt im Einzelfall schauen.
Angenommen wir beiden Spielen gegeneinander. Dein Kumpel filmt das um euch danach an eurem Sieg gegen mich zu ergötzen. Alleine zuhause. Ist das wieder was anderes als wenn ihr das auf Youtube hochstellt. Das Thema ist nicht umsonst ein Problem mit dem sich Juristen beschäftigen müssen.
Deswegen steht da glaube ich 3 Mal im Text drin. Im Zweifel den Fotografierten fragen und es im Zweifel einfach lassen. Mir ist schon klar, dass die Smartphonejunkies da ein Problem mit haben und das nicht so recht raffen. Was einmal im Netz ist bleibt da. Deshalb bin ich da etwas empfindlich und nicht so unbedarft.
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born to lie and suffering from mythomania
Geändert von Hansi Blocker (06.07.2016 um 06:42 Uhr)
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