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AW: Hausrecht und Kamera
Guter Hinweis. Für Bayern steht das auch in den Anträgen.
Laut Wettspielordnung:
Der Spieler erklärt
- sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen
Veranstaltungen gemäß WO A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung
über diese Veranstaltungen veröffentlicht werden.
A 11 Veranstaltungen
Es gibt folgende offizielle Veranstaltungen:
11.1 Weiterführende Veranstaltungen mit Individualwettbewerben:
Individual-/Einzelmeisterschaften
Ranglistenturniere
11.2 Weiterführende Veranstaltungen für Vereinsmannschaften:
Punktspiele und Mannschaftsmeisterschaften
Pokalmeisterschaften
11.3 Nicht weiterführende Veranstaltungen:
11.3.1 Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Offene Turniere mit TTR-relevanten Konkurrenzen
11.3.2 Nach Maßgabe des zuständigen Mitgliedsverbands genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Offene Turniere ohne TTR-relevante Konkurrenzen
Einladungsturniere
11.3.3 Nicht genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Freundschaftsspiele
11.4 Alle anderen Veranstaltungen sind nicht offizielle Veranstaltungen, z. B.
mini-Meisterschaften,
Schulwettbewerb "Jugend trainiert für Olympia",
Schaukämpfe,
Werbeveranstaltungen,
etc.
11.5 Weiterführende Veranstaltungen nach WO A 11.1 und WO A 11.2 dürfen nur vom
DTTB oder den Mitgliedsverbänden und deren Gliederungen, nicht weiterführende
Veranstaltungen nach WO A 11.3 zusätzlich auch von Regionalverbänden oder
Mitgliedsvereinen der Mitgliedsverbände veranstaltet werden. Der jeweilige Veranstalter
legt in eigener Regie Ausrichter und Durchführer seiner Veranstaltung
fest.
11.6 Offizielle Veranstaltungen können in allen Altersklassen ausgetragen werden.
Für mich stellt sich noch die Frage was ist "Berichterstattung"?
Geändert von limitedition (16.10.2013 um 09:27 Uhr)
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