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AW: Hausrecht und Kamera
Das sind ja nun 3 verschiedene Sachen.
Ich gehe schon davon aus, das der DTTB und die Verbände die WO auf Rechtsgültigkeit hin prüfen.
Warum gehöre ich nicht zur Presse wenn ich Berichte auf der Vereinswebseite veröffentliche? Ich bin sogar zum Pressewart gewählt worden :-)
Soweit ich das verstanden haben kann ein YouTube Video sehr wohl eine Berichterstattung sein. Wenn bestimmte Faktoren berücksichtigt werden ist es wohl ok, wie: "Kreisligaspiel Huber ./. Schmidt"
Aber wie gesagt, frag bei Deinem Verband nach, die schreiben es Dir ausführlich.
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