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AW: Hausrecht und Kamera
Nein, ich denke nicht, daß es irgendjemand verweigert werden soll, seinen Wunsch zu äußern, nicht gefilmt zu werden.
Es geht vielmehr darum, was nach geltendem Recht die Lage der Dinge ist.
Was würde denn die gleiche Person machen wenn sie beim Bundesliga Fussballspiel von der ARD gefilmt wird wie sie mit "entgleistem" Gesicht das Tor bejubelt. Wäre auch blöd für den Job.
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