Zitat:
Zitat von Telefonmann
Man wird es denke ich generell keinem Land verbieten können Chinesinnen einzubürgern und diese dann für ihr Nationalteam spielen zu lassen.
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Man kann es keinem Land verbieten und man soll es keinem Land verbieten!
Einbürgerung - JA. Spielberechtigung - NEIN.
Sonst wäre es eine Einbürgerung aus sportlichen und finanziellen Interessen.
Wenn die Staatsangehörigkeit durch Gesetz erworben ist - dann gibt es auch Spielberechtigung für das Land.
Wenn sie aber durch Verwaltungsakt erworben ist - dann gibt es ganz einfach keine Spielberechtigung.
P.S. (s. "Erwerb durch Gesetz" und "Erwerb durch Verwaltungsakt")
Ich nehme an, bei mehrfacher Staatsbürgerschaft dürfen sie auch gleichzeitig für verschiedene Länder spielen?