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AW: Muss DTTB Präsident Weikert sich entschuldigen oder gar zurücktreten?
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Beschränkung der Spiel-
berechtigung von Ausländern
9.1
Eine Teilnahme am Individual- und Mann
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schaftsspielbetrieb ist gemäß den nachfolgenden
Bestimmungen nur gestattet, wenn die Spielbe
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rechtigung (erstmalig auch nach B 2.3) erteilt ist.
9.2
Ausländer können an allen offiziellen Veran
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staltungen teilnehmen – ausgenommen an Indivi
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dualmeisterschaften und Ranglistenturnieren.
Diese Beschränkungen gelten nicht für Ausländer,
die
9.2.1
bisher noch für keinen ausländischen Verein/
Verband eine Spielberechtigung besessen haben;
9.2.2
a) am 01.01. einer Spielzeit das 16. Lebens
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jahr noch nicht vollendet und
b) ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben
sowie keine Spielberechtigung für einen auslän
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dischen Verein/Verband besitzen.
Dies gilt auch für zukünftige Spielzeiten, sofern die
Voraussetzung b) weiter besteht.
9.3
Bei allen offiziellen Meisterschafts- und Po
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kalspielen ist die Einsatzberechtigung auf einen
Ausländer pro Mannschaft beschränkt. Die Mit
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gliedsverbände sind berechtigt, für die Spielklassen
unterhalb der Oberligen den gleichzeitigen Einsatz
von mehr als nur einem Ausländer pro Mannschaft
zuzulassen.
Spieler ohne deutsche Staatsangehörigkeit gelten
in allen Spielklassen hinsichtlich ihrer Einsatzbe-
rechtigung dann nicht als Ausländer, wenn sie
a)
bisher noch für keinen ausländischen Verband/
Verein eine Spielberechtigung besessen haben
(gleichgestellte Ausländer gA), oder
b)
die Staatsangehörigkeit eines Vollmitgliedes
der EU oder eines assoziierten Staates der EU oder
eines Staates besitzen, dessen Tischtennis-Verband
Mitglied der ETTU ist (europäische Ausländer eA
Wer sich gerne mit "Fremdenfeindlichkeit" und "Rassismus" im TT-Sport beschäftigen möchte, hier kann er sich bestimmt austoben!
Eigentlich ist es nur die Frage der SPIELBERECHTIGUNG.
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