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AW: Hausrecht und Kamera
Hier ist noch mal der Auszug aus der aktuellen Wettspielordnung des DTTB:
Voraussetzung für eine Spielberechtigung und deren Erteilung sind außerdem Erklärungen des Spielers zu folgenden Punkten. Der Spieler erklärt
- sein Einverständnis, dass seine Ergebnisse von offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 veröffentlicht und in jeglicher Form ausgewertet werden.
- sein Einverständnis, dass Fotos bzw. Filmaufnahmen von ihm bei offiziellen Veranstaltungen gemäß WO A 11 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über diese Veranstaltungen veröffentlicht werden.
Was gibt es daran nicht zu verstehen. Das ist eindeutig festgelegt. Wer an einem öffentlichem Punktspiel oder Meisterschaft teilnimmt, darf auch fotografiert und gefilmt werden. Und wo der Bericht nachher präsentiert wird, ob auf der Homepage, in der Tageszeitung oder bei Youtube ist hierbei auch egal.
Das ist ganz klar geregelt. Und alles andere ist wie immer im Leben eine freiwillige Absprache untereinander. Wie halt bei anderen Regeln in unserem Sport auch.
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