|
AW: Hausrecht und Kamera
Das sehe ich genauso wie Mighty.
Grundsätzlich kann bei einer öffentlichen Veranstaltung gefilmt und das Material auch verwendet werden.
Und auch Brett13 wird Recht haben.
Nur wenn die Person hiergegen in irgendeiner Form widerspricht, darf das Material nicht öffentlich verbreitet, oder die Person muss unkenntlich gemacht werden.
|