Zitat:
Zitat von Mighty
Ich sehe keine Spur einer Begründung in deinem Beitrag.
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Warum wohl ist dieser WO-Passus in der WTTV-WO nicht (mehr) enthalten?
...und natürlich ist mein Beitrag, wie ich auch extra dazuschrieb, eine Meinungsäußerung!
Es obliegt weder dir noch mir oder sonst wem hier einen konkreten Fall rechtlich zu bewerten. Dazu sind im Streitfall ordentliche Gerichte da. Das ist auch gut so!
Diese werden dann im Einzelfall eine Entscheidung treffen. Hier mal das Beispiel des Threaderstellers:
Jemand baute vor der Box eine Videokamera auf, worauf hin einer der Spieler, die gefilmt werden wollten eindeutig zu verstehen gab, dass er das nicht möchte. Dass alles spielte sich auf Verbandsebene ab und keiner der Personen gehört in den erlauchten Kreis, derjenigen, die man als Personen der Zeitgeschichte ansehen könnte. Es sollte auch keine Aufnahme gemacht werden, die lediglich den Charakter der gesamten öffentlichen (Sport)Veranstaltung wiederspiegeln soll, sondern ganz konkret ein einzelnes Spiel, in dem die beteiligten Personen unbestreitbar im Vordergrund stehen.
Zudem kann sich der Filmende nicht darauf berufen, dass er bei dieser popeligen (Sport)Veranstaltung gar keine Chance hatte die einzelne Person, die nicht gefilmt werden wollte nach der Einwilligung zu fragen. Die Person, die gefilmt werden sollte, hatte unmissverständlich zu verstehen gegeben, dass sie das nicht möchte.
Jedem Richter, der für die Entscheidung einen solchen Fall rechtlich zu bewerten herangezogen wird, wird nicht entgangen sein, dass es für denjenigen, der nicht gefilmt werden möchte, völlig unkontrollierbar ist, was mit einer solchen Aufnahme geschieht. Bilder, die einmal im Internet sind, wird niemand gesichert wieder da raus kriegen. Das ist Fakt. Löschen lassen, z.B. auf youtube, funzt halt nur bedingt, da ein einmal veröffentliches Bild schon sonst wo als Kopie vorhanden sein und immer wieder im Internet auftauchen kann.
Ein TT-Spiel in dem eine oder mehrere Personen eindeutig hervorgehoben bildlich dargestellt werden, auf Verbandsebene einem Richter als hervorzuhebendes öffentliches Interessse zu verkaufen, dass aus Gründen der Presse und Informationsfreiheit auf ewig der ganzen Welt präsentiert werden darf, halte ich zudem für mehr als gewagt.
Ich zumindest gehe davon aus, dass in solchen Fällen jeder deutsche Richter den Willen der Personen, die erst gar nicht auf die beschriebene Art gefilmt oder fotografiert werden wollen, als das höhre Rechtsgut bewertet. So blauäugig, dass die Rechtssprechung die Problematik der Unkontrollierbarkeit bei digitalen Bildmedien, die einmal in fremden Händen sind, nicht erkennt, ist sie sicher nicht (mehr). Dass sehr viele Menschen einen wohl arg lockeren Umgang damit pflegen, tut bei der Beurteilung sicher nichts zur Sache und ein allgemeingültiges Recht, alles und jeden bei sogenannten öffentlichen Veranstaltungen formatfüllend bzw im Vordergrund stehened aufnehmen zu dürfen, lässt sich aus dieser seltsamen Tatsache sicher auch nicht ableiten.
Alles andere wäre für mich nicht nachvollziehbar.
Aber wie gesagt, soll halt jeder machen, was er für scheinbar rechtlich richtig hält. Die Personen, die das nicht möchten, werden schon wissen wie sie sich dagegen wehren können. Ich gehe davon aus, dass die Erkenntis, dass unser Rechtssystem Personen, die das nicht wollen, schützen wird. Das kost' dann halt 'ne Stange Geld, für denjenigen, der meint, dass man alles darf, wenn jemand freiwillig an einer Amateursportveranstaltung teilnimmt
Findet halt nicht jeder cool sich auf facebook, youtube oder wo auch immer für alle Ewigkeit von der ganzen Welt gesehen werden zu können. Das zu akzeptieren, sollte eigentlich niemanden schwer fallen. Gibt ja schließlich genug Leute, die da keinen Stress mit haben